Für Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Spanien haben, gelten andere Besteuerungsregeln, wenn sie eine Beziehung zu unserem Land haben, sei es weil sie ein Einkommen in Spanien beziehen oder in Spanien Immobilien besitzen.
Was die IBI angeht, ist diese Steuer keine sehr komplexe Steuer und wird in ähnlicher Form von allen in Spanien lebenden Personen gezahlt.
Was ist das IBI?
Bei der IBI handelt es sich um eine Immobiliensteuer, eine lokale Steuer, die von den Eigentümern, Personen in Besitz des Nießbrauchs oder Personen mit Rechten an einer Immobilie, wie z.B. einer Wohnung oder einem Haus, aber auch an Parkplätzen, Büros und anderen Immobilien gezahlt werden muss.
Wer ist zur Zahlung der IBI verpflichtet?
Die Immobilien- oder Grundsteuer (IBI) wird, wie wir im vorherigen Punkt gesehen haben, dann gezahlt, wenn man Inhaber eines der im Folgenden genannten Rechte an Immobilien jeglicher Art (im ländlichen Bereich, im Stadtgebiet, mit besonderen Merkmalen) ist:
- Eines Rechts aus einer Verwaltungskonzession für die Immobilien selbst oder für die öffentlichen Dienstleistungen, denen sie unterliegen.
- Eines dinglichen Oberflächenrechts.
- Eines dinglichen Nutznießungsrechts.
- Eines Eigentumsrechts.
Die Person, die zur Zahlung der Steuer verpflichtet ist, der Steuerpflichtige, ist derjenige, der Inhaber eines der von uns aufgezählten Rechte ist.
Bei der Vermietung einer Immobilie ist laut des städtischen Mietgesetzes (spanische Abkürzung: LAU), grundsätzlich der Eigentümer zur Zahlung der IBI verpflichtet, da dieser die Immobilie besitzt.
Jedoch besteht die Möglichkeit, dass Vermieter und Mieter eine Vereinbarung treffen, wonach der Mieter einen Teil der IBI oder die gesamte Steuer trägt. In diesem Fall muss eine schriftliche Vereinbarung erfolgen, aus welcher hervorgeht, wer die Kosten übernimmt, welcher prozentuale Anteil jeweils gezahlt wird und in welcher Form die Zahlung erfolgen soll.
Es ist sehr wichtig, dass diese Vereinbarung klar formuliert und von beiden Parteien unterzeichnet sind, da der Eigentümer gegenüber der zuständigen Verwaltung derjenige ist, der zur Zahlung verpflichtet ist und bei Nichtzahlung und Zahlungsverzug mit Strafen rechnen muss.
In der Regel läuft es in diesen Fällen so ab, dass der Eigentümer die Steuer beim Rathaus bezahlt und anschließend den entsprechenden Anteil vom Mieter einfordert.
Steuern, die von in Spanien nicht residenten Personen gezahlt werden
Wenn Sie in Spanien eine Immobilie oder ein Eigentum besitzen, müssen Sie aufgrund der Eigentumsrechte Steuern zahlen, auch wenn Sie nicht in Spanien wohnen.
Die in diesem Fall anfallenden Steuern sind die Grundsteuer (spanische Abkürzung IBI)und die Einkommensteuer für nicht residente Personen (spanische Abkürzung: IRNR)sowie in einigen Fällen auch die Vermögenssteuer (spanische Abkürzung: IP).
Grundsteuer (IBI)
Wie wir bereits gesehen haben, handelt es sich dabei um eine Steuer, die an das Rathaus des Orts, in dem sich die Wohnung oder das Haus befindet, zu zahlen ist.
Diese Steuer ist fast jedem bekannt und deren Höhe variiert je nach dem Katasterwert der Immobilie.
Einkommensteuer für nicht residente Personen (spanische Abkürzung: IRNR)
Die IRNR muss vom Eigentümer der Immobilie, die sich in Spanien befindet, gezahlt werden, d.h. vom Eigentümer, der im Ausland wohnt.
Je nach Nutzung der Immobilie fallen die zu versteuernden Einkünfte unterschiedlich aus.
Vermögenssteuer (spanische Abkürzung: IP)
Der Eigentümer einer Immobilie, die sich in Spanien befindet, unterliegt der Vermögenssteuer (IP), auch wenn der/die Eigentümer/in seinen oder ihren Hauptwohnsitz nicht in Spanien hat.
Diese Steuer ist nach geltendem Recht jeweils am 31. Dezember eines Steuerjahres zu entrichten, d.h. sie wird am 31. Dezember fällig.
Dabei muss allerdings berücksichtigt werden, dass es einen Mindestfreibetrag von 700.000 Euro gibt, der auch für nicht residente Personen gilt.
Sie müssen für Ihre Steuererklärung das gleiche Formular verwenden wie die residenten Personen, nämlich das Formular 714, und innerhalb derselben Frist wie diese einreichen.
Dies gilt für Steuerpflichtige, die Steuern zu zahlen haben. Wer ein Vermögen und Rechte mit einem Wert von mehr als zwei Millionen Euro besitzt, ist hierzu ebenfalls verpflichtet, selbst wenn der zu zahlende Steuerbetrag negativ ausgefallen sein sollte.
Wie wird die IBI berechnet?
Die Berechnungsgrundlage bildet der Katasterwert der Immobilie, auf den der vom Rathaus der Stadt, in der sich die Immobilie befindet, festgelegte Steuersatz angewendet wird.
Für die Berechnung ist Folgendes zu berücksichtigen:
- Der Katasterwert der Immobilie, der sich aus dem Wert des Grundstücks und dem Wert der Konstruktion zusammensetzt und die Besteuerungsgrundlage darstellt.
- Der Steuersatz jedes Rathauses liegt innerhalb der vom Gesetz der örtlichen Finanzämter festgelegten Grenzen.
Wir haben bereits gesehen, dass es sich bei der IBI um eine lokale Steuer handelt, die von allen Eigentümern von Immobilien zu zahlen ist. Außerdem handelt es sich um eine der Steuern, die auch nicht residente Personen in Spanien zahlen müssen. Der Betrag variiert, da das jeweils zuständige Rathaus entscheidet, welcher Steuersatz auf den Katasterwert der jeweiligen Immobilie angewendet wird.
Weitere Informationen
Dieser Artikel ist Teil unseres Service für den Steuern in Spanien. In diesem Bereich finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Steuern in Spanien für Nicht-Residenten und Ausländer.
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