Wenn eine Person stirbt und eine Erbschaft ansteht, ist es wichtig, die Verteilung korrekt durchzuführen, um rechtliche Probleme und auch Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden.
Wie das Erbe laut Reihenfolge aufgeteilt wird
In Bezug auf die Erbfolge werden vom Gesetz Regeln festgelegt, nach denen eine gewisse Reihenfolge eingehalten werden muss, falls kein Testament vorliegt oder um zu wissen, welcher Teil als Pflichtteil bestimmt ist.
Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, wer als Erben in Frage kommen und welche Rechte diese bei der Aufteilung haben.
Wie eine Erbschaft ohne Testament unter den gesetzlichen Erben aufgeteilt wird
Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, treten die gesetzlichen Bestimmungen in Kraft, um die Erben nach einer festgelegten Reihenfolge zu bestimmen.
Die Aufteilung des Erbes kann im Einvernehmen der Erben oder – falls keine Einigung zustande kommt – im gerichtlichen Verfahren erfolgen.
Die Nachfolge sollte auf folgende Weise erfolgen:
- Kinder und Nachkommen. Sie erben zu gleichen Teilen, mit der Möglichkeit, dass Enkel der verstorbenen Person deren Eltern ersetzen.
- Eltern oder Vorfahren. Sind keine Kinder vorhanden, erben diese zu gleichen Teilen.
- Verwitweter Ehegatte. Insofern diese nicht rechtlich getrennt leben, haben sie das Recht auf eine Erbschaft.
- Geschwister und Neffen. Ist keiner der oben genannten Erben vorhanden, erhalten die Geschwister (jeder einzelne) und Neffen nach Stämmen, jeweils zu gleichen Teilen.
- Blutsverwandte Onkel.
- Sonstige Verwandten bis vierten Grades. Sie erben auf die gleiche Weise.
- Der Staat. Wenn es keinen der genannten Erben gibt, geht das Erbe an den Staat.
Wie das Erbe laut Testament zwischen den Erben und den Vermächtnisnehmern aufgeteilt wird
Wenn der Verstorbene ein Testament verfasst hat, erfolgt die Aufteilung auf der Grundlage dessen, was der Verstorbene in diesem festgelegt hat, unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.
Ein Drittel des Pflichtteils
Der Pflichtteil entspricht 33 % des Erbes, der gemäß der festgelegten Reihenfolge gerecht aufgeteilt wird.
Dabei wird eine festgelegte Reihenfolge eingehalten: zuerst erben die Kindern und anderen Nachkommen. Sind keine Kinder vorhanden, erhalten die Enkel das Erbe.
Hatte die verstorbene Person eine/n Ehegattin/en, hat sie/er Anspruch auf die Hälfte des Wertes des gemeinschaftlichen Eigentums und auf den Nießbrauch eines Drittels der Erbschaft.
Falls keine Kinder oder Enkel vorhanden sind, geht das Erbe an die Eltern und an andere Vorfahren, wobei der Ehegatte den Nieβbrauch der Hälfte erhält. Das gilt für den Fall, dass es Vorfahren gibt. Wenn dem nicht so wäre, steht ihm die gesamte Hälfte zu.
Wenn keiner der eben genannten Erben existiert, geht das Erbe, wie wir bereits gesehen haben, an die Brüder, Neffen und Onkel. Falls diese nicht vorhanden sind, geht das Erbe an den Staat.
Das zugunsten von Pflichtteilsberechtigten verfügbare Drittel
Dieses Drittel erhalten die Erben, die vom Erblasser aus freiem Willen ernannt wurden. Daher erfolgt die Aufteilung laut der freien Entscheidung der verstorbenen Person, die den Anteil bzw. das Vermögen festlegte, das jeder Erbe erhalten soll.
Liegt kein Testament vor, erhalten die Pflichtteilsberechtigten dieses für Pflichtteilsberechtigte verfügbare Drittel und es wird dem Pflichtteil hinzugerechnet, um diesen dann laut der gesetzlich festgelegten Reihenfolge aufzuteilen.
Das frei verfügbare Drittel der Erbschaft
Wie der Name schon sagt, wird das frei verfügbare Drittel laut der Verfügungen des Erblassers verteilt. Es ist wichtig zu wissen, dass dieser Teil der Erbschaft der einzige Teil ist, der einer natürlichen oder juristischen Person zugewiesen werden kann, ohne dass die gesetzlichen Bestimmungen der Reihenfolge eingehalten werden müssen.
Wenn in Bezug auf dieses frei verfügbare Drittel kein Erbe oder Vermächtnisnehmer genannt wurde, wird dieses dem Pflichtteil hinzugerechnet, um es in der Weise aufzuteilen, die in den vorangegangenen Punkten erläutert wurde.
Schritte, die man befolgen sollte, um eine Erbschaft zu gleichen Teilen aufzuteilen
Wenn Sie die Erbschaft gerecht aufteilen möchten, sollten Sie eine Reihe von Schritten befolgen, um zu gewährleisten, dass das Erbe gerecht aufgeteilt wird.
1. Den Wert des vererbten Vermögen feststellen
Um eine Erbschaft aufzuteilen, müssen Sie zunächst den Wert des Vermögens, aus dem die Erbschaft besteht, kennen.
Lassen Sie am besten ein offizielles Gutachten erstellen, um Missverständnisse und Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden.
2. Aufteilung des Erbes
Nachdem die Vermögenswerte, aus denen sich die Erbschaft zusammensetzt, bewertet wurden, müssen die Höhe und die Beschaffenheit des zu verteilenden Vermögens berücksichtigt werden. Es kann sich um Immobilien oder finanzielle Vermögenswerte handeln.
Um den Vorgang zu vereinfachen, wird das Erbe aufgeteilt und die verschiedenen Arten des Vermögens werden in Gruppen zusammengefasst.
3. Zuweisung der Prozentsätze
Der beste Weg, Vermögenswerte aufzuteilen, besteht darin, Prozentsätze festzulegen, damit der rechtliche Erbschaftsprozess effektiver abläuft.
Wenn man Fachspezialisten in diesen Vorgang einbezieht, wirdsichergestellt, dass die zugeteilten Anteile für jeden Erben gleich sind.
Bei der ordnungsgemäßen Aufteilung des Erbes ist zu berücksichtigen, dass das Gesetz eine Reihenfolge bei der Erbfolge festlegt, die bei den Kindern beginnt und beim Staat endet. Bei der Aufteilung des Erbes ist es ebenfalls wichtig, ob ein Testament vorliegt oder nicht. Zur Aufteilung empfiehlt es sich, das Vermögen schätzen zu lassen, die Erbschaft aufzuteilen und die Vermögenswerte, aus denen sich die Erbschaft zusammensetzt, prozentual zu erfassen.
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