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Es ist möglich, in zwei Ländern steuerlich ansässig zu sein

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In einem Land steuerlich ansässig zu sein, bedeutet nicht automatisch, in einem anderen Land nicht steuerlich ansässig zu sein.

Wenn das Einkommen einer Gebiets-ansässigen Person hauptsächlich aus einem anderen Land stammt, kann diese Person auch steuerlich in dem anderen Land ansässig sein. Dies ist in den jeweiligen Gesetzen zur persönlichen Einkommensteuer jedes Landes geregelt und nicht, wie zu erwarten, in den Doppelbesteuerungsabkommen. Es hängt alles vom Prozentsatz und der Art des Einkommens in jedem Land ab.

Es muss also jeder einzelne Fall untersucht werden.

In Deutschland sind es 90%. Mit anderen Worten, wenn das Einkommen einer in Spanien ansässigen Person zu 90% oder mehr aus Deutschland stammt, kann die Person beantragen, in Deutschland als steuerlich ansässig behandelt zu werden, auch wenn sie nicht dort lebt. Somit ist es steuerlich in zwei Ländern ansässig, Spanien und Deutschland. Fälle sind in der Regel Altersrenten oder Mieteinnahmen usw.

Wofür ist das?

Im Allgemeinen haben Sie als Nichtansässiger nicht das steuerfreie Minimum. Es wird ab dem ersten Euro besteuert. Der Vorteil besteht gerade darin, diese freigestellten Mindestanforderungen zu nutzen, um die Steuerbelastung zu senken.

Die Regelung wird angewandt durch eine Bescheinigung, die von der Steuerbehörde des Landes mit effektivem Wohnsitz unter Verwendung des Eu / EWR-Formulars ausgestellt wurde.