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Erbschaft in Spanien mit einem Nicht-Residenten oder Ausländer: Fristen für die Zahlung der Steuer

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Dieser Artikel ist Teil unseres Leitfadens Erbschaft in Spanien mit einem Nichtansässigen oder Ausländer, den Sie in unserer Rubrik Erbe in Spanien finden.

Die Fristen für die Einreichung der Steuer sind im Folgenden aufgeführt.

Für Erbschaften gilt eine Frist von 6 Monaten nach dem Tod oder der Todeserklärung des Eigentümers. Eine Verlängerung um 6 Monate kann innerhalb von 5 Monaten nach dem Todesfall beantragt werden.

Wird die Fristverlängerung gewährt, müssen die Säumniszuschläge in die Abrechnung einbezogen werden. Der Antrag muss begründet sein und eine ungefähre Bewertung des zu versteuernden Vermögens enthalten.

Wird der Antrag nicht bewilligt, so verlängert sich die Frist um die Anzahl der Tage, die zwischen der Einreichung des Antrags und der Mitteilung der Ablehnung verstrichen sind. Wenn die Frist abgelaufen ist und der Antrag nicht eingereicht wurde, kann eine vorläufige Beurteilung vorgenommen werden.Für Schenkungen schließlich gilt eine Frist von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt der Schenkung.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

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