DeutschEspañolEnglishDeniaDeniaValencia Mon-Fre: 9:30-13:30 | 15:30-17:00 +34 966 421 416 Wir vereinbaren gerne persönliche Termine +34 966 421 416
es   en   de
Firmalex > Kauf und Verkauf von Immobilien > Kaufvertrag für Immobilien in Spanien

Einer der wichtigsten Schritte beim Kauf einer Immobilie in Spanien ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags. Aus diesem Grund erklären wir Ihnen in diesem Artikel alles, was Sie über den Kaufvertrag einer Immobilie wissen müssen.

Was ist der private Kaufvertrag für eine Immobilie?

Der Kaufvertrag über eine Immobilie ist ein Dokument, in dem sich eine der Parteien verpflichtet, eine Immobilie, gegen einen festgelegten Preis zu übergeben.

Es handelt sich um einen gegenseitigen Rechtsakt, der auf Gegenseitige Leistungen besteht, bei dem der freie Wille beider Parteien erforderlich ist, damit das Geschäft zustande kommt und das Eigentum übertragen wird.

Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages erfolgt jedoch nicht automatisch auch die Übergabe der Immobilie, sondern es wird nur in gutem Glauben vereinbart, die Übergabe der Immobilie später durchzuführen.

Der Kaufvertrag einer Immobilie besteht aus verschiedenen Klauseln und Bedingungen, die wir im Folgenden aufschlüsseln, und es ist ratsam, ihn von einem Rechtsanwalt aufzusetzen zu lassen.

Was sollte im Kaufvertrag für eine Immobilie enthalten sein?

Angaben zur Person des Käufers und des Verkäufers

Wie bei jedem Vertrag muss das Dokument als Erstes die Identifizierung der an der Transaktion beteiligten Personen enthalten, d. h. den vollständigen Namen, den Personalausweis und die Adresse des aktuellen Wohnsitzes, in diesem Fall des Käufers und des Verkäufers.

Wenn ein Immobilienkauf zu geschäftlichen Zwecken erfolgt, kann eine Person, die andere Personen vertritt, z. B. ein Bevollmächtigter oder ein Firmenverwalter, den Vertrag unterzeichnen.

Bei Ehepaaren, die der Gütergemeinschaft unterliegen, kann zwar jeder von ihnen im Namen des Paares unterschreiben, doch ist es besser, wenn beide anwesend sind und vor einem Notar unterschreiben, um künftige Probleme zu vermeiden, sollten diese auftreten.

Überprüfung des Eigentumsrechts an der Immobilie

Nach der Identifizierung beider Parteien sollte der Verkäufer so viele Informationen wie möglich beifügen (Eigentumsurkunden, Grundbuchauskunft …), um die Rechtmäßigkeit des Eigentums zu überprüfen und zu beweisen, dass der Verkäufer auch in der Lage ist, die Transaktion durchzuführen.

Details zur Immobilie

Im Kaufvertrag müssen auch alle detaillierten Informationen über die Immobilie enthalten sein.

In jedem Fall wird aufgeführt:

  • Die Katasternummer und die Quadratmeterzahl des Grundstücks, des Gebäudes und der Nutzflächen.
  • Die Registrierungsnummer der Immobilie.
  • Die Adresse und der genaue Standort.
  • Die Beschreibung der Immobilie, gemäß Grundbuch.
  • Die Mietsituation (wenn es Bewohner oder Mieter gibt).
  • Ob die Zahlung von Steuern wie z. B. Grundsteuer auf dem aktuellen Stand ist oder ob es irgendwelche Gebühren gibt, die berücksichtigt werden müssen.
  • Die Lage und der Zustand der Immobilie.

Um diesen Teil des Vertrages erfüllen zu können, muss der Verkäufer unbedingt einen Grundbuchauszug (nota simple) und Katasternummer mit beifügen, damit der Notar die Daten wie die Eigentumsverhältnisse und den Stand der Belastungen überprüfen kann.

Verkaufspreis der Immobilie

Natürlich muss der Verkaufspreis der Immobilie auch in der Kaufvertragsurkunde festgehalten werden.

In diesem Fall muss der genaue Betrag, der zwischen beiden Parteien vereinbart wurde, angegeben werden.

Außerdem das Datum, an dem die Zahlung erfolgt oder erfolgt ist, und die Form, in der die Zahlung erfolgt oder erfolgt ist, sei es mit Bankscheck oder per Banküberweisung und die Anzahl der vereinbarten Zahlungen, falls es sich um mehrere Zahlungen handelt.

Wurde eine Anzahlung oder eine Reservierung vereinbart, so muss die geleistete Zahlung in dieser Vereinbarung angegeben und festgehalten werden.

Datum der Übergabe

Wie bereits erwähnt, sind Unterzeichnung und Übergabe unterschiedliche Dinge und können daher auch an unterschiedlichen Tagen erfolgen. Da die Übergabe in der Regel nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt, sollte das in dem Dokument erscheinen.

Steuern und Zahlungen

Alle zu zahlenden Steuern und Abgaben müssen in diesem Abschnitt angegeben werden.

Alle mit dem Kauf und Verkauf der Immobilie verbundenen Kosten, die beide Parteien betreffen, werden ebenfalls aufgeführt, wie z. B. die Notargebühren, die Maklergebühren oder alles, was zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde, sowie diejenigen, bei denen Zweifel bestehen, wer sie bezahlen wird, so dass auf diese Weise eine Aufzeichnung vorliegt: wie z. B. die Grundsteuern, die Eigentümergemeinschaftskosten und andere.

Es ist auch sehr wichtig, dass, wenn es Belastungen auf der Immobilie gibt, deren Löschung aufgenommen wird, da sie sonst vom Käufer übernommen werden.

Am besten ist es, offen und fair zwischen beiden Parteien zu handeln, damit die Transaktion so reibungslos wie möglich verläuft.

Sanktionen

Zum Abschluss des Vertragsteils gibt es in der Regel immer einen Abschnitt, der sich mit Vertragsstrafen befasst.

An dieser Stelle ist darzulegen, wie jede der Parteien, sowohl der Käufer als auch der Verkäufer, bei Nichteinhaltung einer der im Kaufvertrag festgelegten Klauseln, die wir oben erwähnt haben und die je nach Fall hinzugefügt oder geändert werden, bestraft werden kann.

Die häufigsten Verstöße bestehen darin, dass der Verkäufer die Immobilie nicht am Tag des im Vertrag festgelegten Datums liefert oder dass der Käufer die Zahlungen nicht an den vereinbarten Tagen leistet.

Beratung

Obwohl der Kaufvertrag für eine Immobilie zwischen Privatpersonen oder zwischen Käufer und Makler nicht zwingend vor einem Notar geschlossen werden muss, da es sich um einen privaten und gegenseitigen Vertrag handelt, ist es ratsam, das gesamte Verfahren mit der bestmöglichen Beratung durchzuführen.

Daher ist es ratsam, dass sie in Anwesenheit eines Beraters ihres Vertrauens durchgeführt wird, damit es keine Missverständnisse zwischen beiden Parteien gibt und der gesamte Vorgang in völliger Sicherheit abläuft. Gleichzeitig empfehlen wir, sich während des Kauf- und Verkaufsprozesses von einem guten Anwalt für Immobilienrecht beraten zu lassen, damit der Prozess so reibungslos wie möglich verläuft.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

📍 Denia – Plaza del Convento, 6 – Zwischengeschoss pta. B
📍 Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Block 6, Etage 1, Tür 10 (*nur mit vorheriger Zitierung)

✉📞Kontakt: info@firmalex.com – Tel. +34 966 421 416 – Whatsapp +34 622 497 615

Folgen Sie uns: FacebookLinkedIn