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Firmalex > Kauf und Verkauf von Immobilien > Die notarielle Kaufurkunde in Spanien

Die notarielle Kaufurkunde („Escritura“ in Spanien) ist ein vor einem Notar unterzeichnetes Rechtsdokument, mit dem das Eigentum an einer Immobilie vom Verkäufer auf den Käufer übertragen wird. Im gleichen Moment übergibt der Verkäufer dem Käufer das Eigentum und der Käufer übergibt den Rest des vereinbarten Kaufpreises.

Nachdem die Urkunde unterzeichnet ist, wird sie dem Grundbuchamt vorgelegt, damit die Eigentümer geändert werden können. In Spanien werden die Eigentumsurkunden vom Notar, dem Käufer und Verkäufer (oder gegebenenfalls von einem Bevollmächtigten) unterzeichnet. Der Notar bewahrt die Originale des Dokuments dann in seinem Archiv auf.

Was beinhaltet eine notarielle Kaufurkunde?

  • Persönliche Daten des früheren Eigentümers
  • Die persönlichen Daten des Käufers
  • Die Angaben zu den beteiligten gesetzlichen Vertretern
  • Angaben zum Grundbuchamt
  • Adresse der Immobilie
  • Beschreibung der Immobilie, die in der Regel in Form eines Grundbuchauszuges „nota simple“ eingeholt wird
  • Der Preis der Immobilie
  • Katasterwert
  • Grundsteuer
  • Angaben zu eventuellen Hypotheken
  • Aufschlüsselung der Zahlungsweise des Preises
  • Sonstiges, einschließlich:
    • Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft. Darin wird bestätigt, dass die Immobilie schuldenfrei ist und alle Zahlungen der Eigentümergemeinschaft auf dem aktuellen Stand sind. 
    • Schecks
    • Rechnungen über Gemeindesteuern
    • Kopie der Erstbezugsgenehmigung

Unterschied zwischen einer Eigentumsurkunde und einem Titel

Der Hauptunterschied zwischen einer Eigentumsurkunde und einem Titel besteht in der physischen Komponente. Eine Urkunde ist ein offizielles schriftliches Dokument, das den rechtlichen Besitz einer Person an einer Immobilie erklärt, während ein Titel sich auf das Konzept der Eigentumsrechte bezieht.

Der Titel ist der rechtliche Ausdruck dafür, dass man ein Recht auf eine Sache hat. Bei Immobilien bezieht sich der Titel auf das Eigentum an der Immobilie, was bedeutet, dass Sie das Recht haben, diese Immobilie zu nutzen. Dabei kann es sich um einen Teil der Immobilie handeln oder um die gesamte Immobilie. Mit dem Eigentumsrecht können Sie jedoch auf das Grundstück zugreifen und es nach eigenem Gutdünken verändern. Eigentum bedeutet auch, dass Sie den Anteil oder einen Teil des Anteils, den Sie besitzen, auf andere übertragen können. Sie können jedoch nie mehr übertragen, als Ihnen gehört. Grundstücksurkunden hingegen sind die rechtlichen Dokumente, mit denen das Eigentum von einer Person auf eine andere übertragen wird. Es muss sich um ein schriftliches Dokument handeln, und die Urkunde wird manchmal auch als Vehikel für die Übertragung des Eigentumsrechts bezeichnet.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

📍 Denia – Plaza del Convento, 6 – Zwischengeschoss pta. B
📍 Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Block 6, Etage 1, Tür 10 (*nur mit vorheriger Zitierung)

✉📞Kontakt: info@firmalex.com – Tel. +34 966 421 416 – Whatsapp +34 622 497 615

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