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Firmalex > Arbeitsberatung > Neues Ausländergesetz 2022: Arbeitsvisa für Ausländer

Die Verfahren zur Erlangung von Arbeitserlaubnissen werden für Ausländer außerhalb Spaniens wesentlich einfacher: Sie können telematisch durchgeführt werden und die Anforderungen an die Selbständigkeit werden reduziert.

Vor kurzem wurde das spanische Ausländergesetz in einigen Punkten geändert, um die Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer als Selbständige in den spanischen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Dies sind die wichtigsten Neuerungen und Erleichterungen, die mit den neuen Bestimmungen des Ausländergesetzes eingeführt wurden, das seit dem 16. August in Kraft ist.

Vereinfachung der Einstellungsprozesse

Die Reform ermöglicht es, ein vierjähriges Arbeitsvisum anzubieten, das es Ausländern erlaubt, auf dem Staatsgebiet zu arbeiten. Dies gilt nicht für die allgemeine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Erwerbstätige. Sie ist nur für die kollektive Verwaltung von Einstellungen im Herkunftsland bestimmt.

Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit

Seit der letzten Gesetzesänderung wurden die Fälle, in denen eine Genehmigung für eine selbständige Tätigkeit erteilt werden kann, ausgeweitet, während die Anforderungen für den Zugang zu dieser Art von Genehmigung gesenkt wurden.

Vorläufige 4-Jahres-Karten

Eine weitere Neuerung, die zur Förderung der Selbständigkeit beiträgt, ist die Tatsache, dass die ersten befristeten Ausweise nun alle vier Jahre statt wie bisher alle zwei Jahre erneuert werden und die Genehmigung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit im gesamten Staatsgebiet enthalten ist.

Flexibilität für Studenten

Die bisherigen Einkommensvoraussetzungen für die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sind entfallen. Dadurch wird es für ausländische Studierende einfacher, während ihres Aufenthalts in Spanien zu arbeiten.

Erleichterung der Anforderungen an die soziale und familiäre Verwurzelung

Seit August letzten Jahres ist es nicht mehr erforderlich, einen Einjahresvertrag zu haben, um soziale Wurzeln zu schlagen; es genügt ein Vertragsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit, die insgesamt nicht weniger als 30 Stunden betragen darf, und es muss mindestens der interprofessionelle Mindestlohn garantiert werden.

Mit der Reform wird auch der Begriff der familiären Wurzeln auf mehrere Fälle ausgedehnt, unter anderem auf Personen, die andere Personen mit spanischer Staatsangehörigkeit bei der Ausübung ihrer Rechtsfähigkeit unterstützen.

Neue Wurzeln durch die Ausbildung

Ebenso wurde ein neues Konzept der „arraigo por formación“ geschaffen, das eine einjährige Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung in Berufen mit Arbeitskräftebedarf vorsieht und die Ausübung einer Arbeit ermöglicht, wenn anschließend ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Voraussetzung für den Erhalt ist ein ununterbrochener Aufenthalt von mindestens zwei Jahren in Spanien.

Vereinfachung der bürokratischen Verfahren

Darüber hinaus vereinfacht die Reform des Einwanderungsgesetzes einige bürokratische Verfahren, indem sie die Möglichkeit bietet, ein Visum auf telematischem Wege zu beantragen, während man früher im Ausland persönlich bei der konsularischen Vertretung vorstellig werden musste. Darüber hinaus wird die Frist für die Verlängerung der Karte zur Familienzusammenführung verlängert, die Lösung von Einwanderungsfällen beschleunigt und die Erteilung einer ersten Genehmigung für einen befristeten Aufenthalt und eine selbständige Tätigkeit erleichtert.

Förderung des Unternehmertums

Mit dem Ziel, das Unternehmertum zu fördern, gibt es im Bereich der Verlängerungen nun eine maximale Kompatibilität zwischen abhängiger und selbständiger Arbeit, indem die Gültigkeit der verlängerten Genehmigung für Ausländer auf 4 Jahre verlängert wird.

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