Unter den Steuern für Gebietsfremde ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer eine der häufigsten. Bei Erbschaften mit Nichtansässigen ist es wichtig, alle Einzelheiten der Erbschaftssteuer in Spanien für Ausländer zu kennen.
Wer ist zur Vorlage verpflichtet?
Erben, Vermächtnisnehmer oder Begünstigten einer Lebensversicherung, die nicht als Einwohner Spaniens gelten, müssen das Muster 650 der Erbschaftssteuer vorlegen. Einwohner, die Eigentum erwerben oder Begünstigte einer Lebensversicherung für eine verstorbene Person sind, die nicht in Spanien wohnt, sind ebenfalls verpflichtet.
Präsentationsformen des Modells 650
Die Präsentation dieses Modells kann auf Papier, mittels einer Voranmeldung im Rahmen des Hilfsprogramms oder elektronisch über das Internet erfolgen.
Papierpräsentation
Die Schritte zur Präsentation des gedruckten Modells sind die folgenden:
- Laden Sie das Formular 650 auf der Seite der Steuerbehörde herunter.
- Füllen Sie es gemäß den Anweisungen aus.
- Senden Sie es an das zentrale Steueramt in Madrid, wenn das erhaltene Ergebnis eingetragen werden soll. Hierzu ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Vorstellung der mit dem Hilfsprogramm abgegebenen Voranmeldung
Fall müssen folgende Schritte ausgeführt werden:
- Besuchen Sie die Website der Steuerbehörde.
- Online verfügbare Formular aus.
- Drucken Sie das fertige Modell zusammen mit dem Umschlag aus, auf dem die Referenznummer der Präsentation angegeben ist. Anweisungen zur Einreichung sind ebenfalls enthalten.
- Eingabe des Betrages, falls das Ergebnis eingegeben werden soll. Andernfalls überspringen wir diesen Schritt.
- Vorlage des Formulars zusammen mit dem Zahlungsbeleg und den übrigen erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle der staatlichen Steuerverwaltung, sofern das Ergebnis erfasst werden soll.
- Vorlage der Originalunterlagen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer beim National Tax Management Office (ONGT) zur entsprechenden Bearbeitung. Hierzu ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Elektronische Archivierung über das Internet
In der elektronischen Zentrale des Finanzamtes finden Sie ein Formular, das ausgefüllt und abgeschickt werden muss. Auf diese Weise wird eine Selbstveranlagung für jeden Steuerpflichtigen erreicht.
Sie müssen außerdem das Dokument senden, das den steuerpflichtigen Vorgang bestätigt, der die Steuer generiert, sowie die Dokumentation zur Erbschaftssteuer.
Mit all dem wird die Zertifizierung erreicht, ohne dass ein Gang zur Steuerbehörde erforderlich ist.
Dokumentation zur Präsentation
Zusammen mit dem Modell 650 ist die Vorlage folgender Unterlagen zwingend erforderlich:
- Original und Kopie der Urkunde über die Annahme der Erbschaft. Sollte dieses Dokument nicht vorliegen, kann es durch das Vermögens- und Erbenverzeichnis mit den Daten des Verstorbenen und der Erben, des Vermögens und der Lasten ersetzt werden.
- Sterbeurkunde.
- Bescheinigung des Allgemeinen Testamentsregisters.
- Testament oder Erbenerklärung.
- Form der Vertretung gebietsfremder Schuldner in Spanien:
- Wenn sie ihren Wohnsitz nicht in einem anderen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums haben. In diesem Fall ist es erforderlich, eine natürliche oder juristische Person mit rechtmäßigem Wohnsitz in Spanien zu benennen, die sich vor der Steuerbehörde für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Steuer vertritt.
- Wenn sie ihren Wohnsitz in einem anderen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums haben. Im Gegensatz zum vorherigen ist es nicht erforderlich, einen Vertreter mit Wohnsitz in Spanien zu ernennen, sondern dieser wird durch die Personen handeln, die seinen gesetzlichen Vertreter innehaben, und auf freiwilliger Basis, um die Verfahren und Verfahren im Zusammenhang mit der Steuer zu erleichtern.
In manchen Fällen ist die Vorlage zusätzlicher Unterlagen wie Eigentumstitel, Gebührenbegründung, Behindertenbescheinigung oder eine Kopie des Reisepasses erforderlich.
Wichtig zu wissen: Werden die Dokumente von ausländischen Behörden ausgestellt, müssen diese mit der Haager Apostille und einer beglaubigten Übersetzung versehen sein.
Abgabefristen
Die Frist für die Abgabe der Erklärung bei Erwerben von Todes wegen beträgt 6 Monate, gerechnet ab dem Todestag des Verstorbenen bzw. ab der Rechtskraft der Sterbeerklärung. Innerhalb der ersten fünf Monate der Einreichungsfrist kann jedoch eine Verlängerung um weitere 6 Monate beantragt werden.
Um die Verlängerung zu beantragen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Füllen Sie das Verlängerungsantragsformular aus und senden Sie es ab, indem Sie auf der Website der Steuerbehörde im Abschnitt „Verfahren für Nichtansässige“ für Formular 650 zugreifen. Dazu müssen Sie sich mit einem digitalen Zertifikat, einem elektronischen DNI oder einer Cl@ve-PIN identifizieren.
- Reichen Sie einen schriftlichen Antrag auf Eintragung persönlich oder elektronisch ein, dem die Sterbeurkunde, die Daten des Verstorbenen und der Erben, die Lage und der Wert des Vermögens sowie die Gründe für den Antrag auf Verlängerung beizufügen sind. Für die telematische Präsentation des Dokuments ist eine Identifizierung mit einem digitalen Zertifikat, einem elektronischen DNI oder einer Cl@ve-PIN erforderlich.
Die Erbschaftssteuer in Spanien für Ausländer muss von Erben, Vermächtnisnehmern oder Begünstigten einer Lebensversicherung vorgelegt werden, die nicht als Einwohner Spaniens gelten. Die Einreichung des Formulars 650 kann auf Papier, mittels einer Voranmeldung beim Förderprogramm oder elektronisch über das Internet erfolgen. In allen Fällen muss dies innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod erfolgen und die obligatorischen Unterlagen enthalten.
Weitere Informationen
Dieser Artikel ist Teil unseres Service für den Erbe in Spanien. In diesem Bereich finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Erbschaft in Spanien mit einem Nichtansässigen oder Ausländer.
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