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Erbschaft in Spanien bei Nichtansässigen oder Ausländern: Erbschaftssteuer nach Autonomen Gemeinschaften

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Dieser Artikel ist Teil unseres Leitfadens Erbschaft in Spanien mit einem Nichtansässigen oder Ausländer, den Sie in unserer Rubrik Erbe in Spanien finden.

Die Erbschaftssteuer ist eine nationale Steuer, die von den einzelnen Autonomien verwaltet wird, die in vielerlei Hinsicht eigene Vorschriften erlassen können.

Wie wir in früheren Artikeln bereits mehrfach erwähnt haben, kann jede Autonome Region ihre eigenen Freibeträge und Ermäßigungen anwenden, so dass ein und dieselbe Erbschaft in einigen Regionen wesentlich höher besteuert wird als in anderen.

Dies ist wichtig zu wissen, denn in einigen Gemeinden zahlen die Mitglieder der Gruppe 1 nur symbolische Beträge und auch die Mitglieder der Gruppe 2 praktisch steuerfrei sind oder erhebliche Ermäßigungen erhalten.

Die Steuer wird ermittelt, indem auf die Steuerbemessungsgrundlage, die im Gesetz 21/2001 vorgesehenen Indizes angewandt werden, dass das Finanzierungssystem der Autonomen Gemeinschaften regelt.

Wenn Sie mehr über die Besonderheiten der Autonomen Region erfahren möchten, in der Sie Ihre Steuern zu entrichten haben, wenden Sie sich an uns, und wir werden Ihnen die Parameter für die korrekte Berechnung gemäß den jeweils geltenden Vorschriften mitteilen.

Ermäßigungen wegen Behinderung Das Königliche Gesetzesdekret 1/1994 hat ebenfalls einen Einfluss auf die Anwendung von Ermäßigungen im Falle einer Behinderung der Begünstigten einer Erbschaft oder Schenkung.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

📍 Denia – Plaza del Convento, 6 – Zwischengeschoss pta. B
📍 Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Block 6, Etage 1, Tür 10 (*nur mit vorheriger Zitierung)

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