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Unterschiede zwischen Erben und Vermächtnisnehmern

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Es gibt viele Unterschiede zwischen Erben und Vermächtnisnehmern, obwohl es manchmal schwierig sein kann, zwischen diesen beiden Figuren zu unterscheiden, wenn ein Todesfall mit einer Erbschaft einhergeht.

Was ist ein Erbe?

Ein Erbe ist eine Person, die dazu bestimmt ist, den Verstorbenen im Besitz der Rechte, Vermögenswerte und Pflichten zu vertreten, d. h. er ist derjenige, der nach dem Tod des Verstorbenen das Erbe erhält.

Die Erben sind Gesamtrechtsnachfolger, das heißt, sie erhalten sowohl das Vermögen als auch die Schulden, deren Eigentümer der Verstorbene war. Dennoch gibt es eine Möglichkeit, Schulden zu vermeiden, nämlich die Erbschaft nach Erstellung des Inventars anzunehmen. Bei dieser Form der Übernahme werden die Schulden abgezogen und anschließend das überschüssige Vermögen verteilt, sodass das Eigentum an den Verbindlichkeiten nicht auf die Erben übergeht.

Ein Erbe des Gesamttitels kann eine einzelne Person sein, dann wäre es ein Alleinerbe oder jede der Personen, die eine Erbschaft erhalten.

Arten von Erben

In Spanien ist die Erbschaft etwas komplex und die verschiedenen Arten der Erbschaft sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Es gibt verschiedene Arten von Erben:

  • Zwangs- oder gesetzliche Erben. Diese Art von Erben sind diejenigen, die gesetzlich einen Teil der Erbschaft erhalten müssen, der als Pflicht bezeichnet wird. Das bedeutet, dass das Gesetz einen Teil des Erbvermögens diesen Erben vorbehält. Wir unterscheiden drei Arten von Zwangserben:
    • Nachkommen.
    • Vorfahren.
    • Ehepartner.
  • Freiwillige Erben. In dieser Typologie finden wir diejenigen, denen der Teil des Vermögens, der nicht gesetzlich den Zwangserben vorbehalten ist, in einem Testament hinterlassen werden kann. Zum freiwilligen Erben kann jede Person ernannt werden, es ist nicht erforderlich, dass mit dem Verstorbenen irgendeine Beziehung besteht.

Was ist ein Vermächtnisnehmer?

Ein Vermächtnisnehmer ist eine Person, die aus der Erbschaft eines Verstorbenen einen bestimmten Vermögenswert oder Anspruch erhält. Das heißt, wenn ein Verstorbener einer Person ein Vermächtnis hinterlässt, hinterlässt er ein oder mehrere bestimmte Vermögenswerte.

Der Vermächtnisnehmer weist folgende Merkmale auf:

  • Erhält vom Verstorbenen nur die Vermögenswerte oder Rechte, die aufgeführt wurden, und nicht von Allen.
  • Der Vermächtnisnehmer hat keine gesetzlichen Rechte, er kann Vermögenswerte nur durch den in Testament niedergelegten Willen des Verstorbenen erhalten.
  • Die Schulden und Lasten, die in der Erbschaft enthalten sind, werden dem Vermächtnisnehmer nicht zugerechnet, es sei denn, sie werden vollständig in Vermächtnissen verteilt.

Unterschiede zwischen Erben und Vermächtnisnehmern

Obwohl sowohl Erben als auch Vermächtnisnehmer Vermögenswerte aus einer Erbschaft erhalten und bestimmte gemeinsame Merkmale aufweisen, gibt es wichtige Unterschiede zwischen diesen beiden Zahlen:

  • Universalität. Die Erben erhalten alle Vermögenswerte und Schulden des Verstorbenen und die Vermächtnisnehmer ein bestimmtes, im Testament festgelegtes Vermögen.
  • Bezeichnung. Damit ein Vermächtnisnehmer existiert, muss ein Testament vorliegen, in dem er benannt wird und die Vermögenswerte, die er erhalten wird, festgelegt sind. Andererseits können die Erben existieren, unabhängig davon, ob ein Testament vorliegt oder nicht, da das Gesetz einen Teil der Erbschaft für Zwangserben festlegt, der immer respektiert werden muss.
  • Verantwortung. Die Erben müssen für die in der Erbschaft enthaltenen Schulden einstehen, es sei denn, es handelt sich um eine Annahme nach Erstellung des Inventars. Andererseits sind die Vermächtnisnehmer für diese Verpflichtungen nicht verantwortlich. Allerdings ist die Auszahlung der Vermächtnisse davon abhängig, dass vorher die gesetzliche Erbschaft an die Pflichterben ausgezahlt wird.
  • Besitz von Vermögenswerten und Rechten. Der Vermächtnisnehmer erwirbt sein Erbe ab dem Zeitpunkt des Todes automatisch und die Erben müssen das Erbe annehmen und aufteilen.
  • Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft bzw. des Vermächtnisses. Sowohl Erben als auch Vermächtnisnehmer können das gesamte Erbe bzw. Vermächtnis annehmen oder ausschlagen. Allerdings darf der Erbe nicht auf einen Teil verzichten und der Vermächtnisnehmer kann ein Vermächtnis ablehnen und ein anderes annehmen, solange beide gleich, belastend oder frei sind.
  • Auswirkungen der Ausschlagung der Erbschaft. Verzichtet ein Erbe auf das Erbe, fällt sein Anteil an die rechtmäßigen Erben, die die Erbschaft angenommen haben. Andererseits führt der Vermächtnisnehmer, der sein Erbe ablehnt, dazu, dass dieses Erbe Teil der Erbmasse wird.
  • Lieferung von Waren. Der Vermächtnisnehmer erhält das Vermächtnis von den Erben oder, falls dies nicht der Fall ist, vom Testamentsvollstrecker. Andererseits benötigt der Erbe dafür keine Genehmigung.
  • Erbschaftssteuer. Sowohl Erben als auch Vermächtnisnehmer sind verpflichtet, diese Steuer im entsprechenden Anteil zu zahlen.

Die Unterschiede zwischen Erben und Vermächtnisnehmern sind größtenteils im spanischen Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten, in dem alles, was mit der Erbschaft zusammenhängt, geregelt ist. Der Erbe erhält alle Vermögenswerte und Rechte und auch die Schulden, er braucht kein Testament, um zu existieren und um das Vermögen zu besitzen, muss er die Erbschaft annehmen, obwohl er sie auch ganz ausschlagen kann. Der Vermächtnisnehmer erhält nur die Vermögenswerte und Rechte, die der Verstorbene im Testament festlegt, und nicht die Schulden. Er muss den Erwerb der Vermögenswerte nicht akzeptieren, obwohl er sie ablehnen kann, und alle Vermögenswerte werden ihm von den Erben bzw. Erben übergeben Testamentsvollstrecker.

Weitere Informationen

Dieser Artikel ist Teil unseres Service für den Erbe in Spanien. In diesem Bereich finden Sie alle nützlichen Informationen zu diesem Thema, einschließlich eines vollständigen Leitfadens zum Thema Erbschaft in Spanien mit einem Nichtansässigen oder Ausländer.

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