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Firmalex > Erbschaft in Spanien > Nicht-ansässiges Testament in Spanien

Wenn Sie als Nichtansässiger oder Ausländer eine Immobilie in Spanien gekauft haben, haben Sie sich vielleicht gefragt, wie Sie die Übertragung Ihres Vermögens auf Ihre Erben im Ausland an dem Tag, an dem es notwendig wird, erleichtern können.

Im Folgenden beantworten wir die häufigsten Fragen, die uns die Mandanten unserer Kanzlei stellen.

Ist ein Testament im Ausland gültig, um Vermögen in Spanien zu erben?

Ja, ein Testament vor einer ausländischen Behörde ist gültig, um Vermögen in Spanien zu erben. Allerdings müssen die Erben das Testament legalisieren, nachweisen, dass es sich um den letzten Willen handelt, es übersetzen und apostillieren.

All dies wird die Verfahren verlängern und verteuern. Außerdem ist zu bedenken, dass in Spanien die Frist für die Abwicklung einer Erbschaft sechs Monate beträgt, gerechnet ab dem Tod des Erblassers.

Europäische Erbschaftsverordnung

Für alle Bürgerinnen und Bürger mit der Staatsangehörigkeit eines Landes der Europäischen Union, mit Ausnahme Irlands und Großbritanniens, gilt die europäische Verordnung Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012. Diese Verordnung erleichtert die Abwicklung von Erbschaften und vereinfacht die Vererbung von Testamenten, die vor der Behörde eines europäischen Landes errichtet wurden.

Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung ist das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers und nicht das Recht seiner Staatsangehörigkeit auf den Erbfall anwendbar. Anders verhält es sich, wenn der Erblasser in seinem Testament bestimmt, dass auf seinen Nachlass das Recht seiner Staatsangehörigkeit Anwendung finden soll. Es ist also der Erblasser, der das auf sein Erbe anwendbare Recht zum Zeitpunkt der Errichtung des Testaments wählt.

Welche Vorteile hat die Errichtung eines Testaments für eine nicht in Spanien ansässige Person?

  • Sie erleichtert die Übertragung von Vermögenswerten in Spanien zum Zeitpunkt des Todes.
  • Sie reduziert die Kosten für die Legalisierung eines im Ausland errichteten Testaments, um das Vermögen in Spanien zu erben.
  • Sie schützt Sie vor einer möglichen Fehlinterpretation Ihres im Ausland verfassten Testaments.
  • Das Testament in Spanien bezieht sich in der Regel nur auf Ihr Vermögen in Spanien, hat also keine Auswirkungen auf Ihr Vermögen in Ihrem Heimatland.

Was braucht man, um in Spanien ein Testament zu machen?

Um ein Testament zu machen, müssen Sie zu einem Notar gehen und erklären, wie Sie Ihren Nachlass regeln wollen. Je nach Komplexität des Testaments wird der Notar Sie um Urkunden über die Vermögenswerte bitten, das Testament schriftlich abfassen und zur Testamentsvollstreckung übergehen. Deshalb ist es sehr empfehlenswert, die Dienste eines guten Erbrechtsanwalts in Anspruch zu nehmen, der Sie über das spanische Erbrecht beraten kann, um Ihren Nachlass auf die bestmögliche Weise zu verwalten und mögliche Probleme zu vermeiden.

Klären Sie Ihre Zweifel

✅ Unsere Mitarbeiter sprechen fließend Spanisch, Valencianisch, Englisch und Deutsch, so dass Sie mit uns in Ihrer eigenen Sprache kommunizieren können und so Ihre Fragen klar lösen können.

📍 Denia – Plaza del Convento, 6 – Zwischengeschoss pta. B
📍 Valencia – Calle Creu Roja, 1 – Block 6, Etage 1, Tür 10 (*nur mit vorheriger Zitierung)

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